{"id":252,"date":"2014-10-01T00:22:54","date_gmt":"2014-09-30T23:22:54","guid":{"rendered":"http:\/\/aktuell.dpg.hamburg\/?page_id=252"},"modified":"2016-02-07T23:33:48","modified_gmt":"2016-02-07T22:33:48","slug":"satzung","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/dpg.hamburg\/es\/ueber-uns\/satzung\/","title":{"rendered":"Satzung"},"content":{"rendered":"<p>Hamburg Satzung<\/p>\n<p>SATZUNG der Deutsch-Polnischen Gesellschaft Hamburg e.V.<\/p>\n<p>\u00a7 1 Name und Sitz der Gesellschaft<\/p>\n<p>1.1. Der Verein f\u00fchrt den Namen \u201eDeutsch-Polnische Gesellschaft Hamburg e.V.\u201c<br \/>\n1.2. Sitz des Vereins ist Hamburg<\/p>\n<p>\u00a7 2 Zweck der Gesellschaft<\/p>\n<p>Der Verein verfolgt den Zweck der Verst\u00e4ndigung zwischen den V\u00f6lkern der Republik Polen und der Bundesrepublik Deutschland sowie die Vertiefung der zwischenmenschlichen Beziehungen und die Unterst\u00fctzung der hilfsbed\u00fcrftigen Personen.<br \/>\n\u00a7 3 Gemeinn\u00fctzigkeit<\/p>\n<p>3.1. Der Verein verfolgt ausschlie\u00dflich und unmittelbar gemeinn\u00fctzige und mildt\u00e4tige Zwecke im Sinne der jeweils geltenden Vorschriften.<br \/>\n3.2. Der Verein bezweckt keinen wirtschaftlichen Gesch\u00e4ftsbetrieb. Etwaige Gewinne d\u00fcrfen nur f\u00fcr satzungsgem\u00e4\u00dfe Zwecke verwendet werden. Der Verein darf den Mitgliedern weder Gewinnanteile noch \u00e4hnliche Zuwendungen gew\u00e4hren, noch Dritte durch satzungsfremde Zuwendungen oder durch unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig hohe Verg\u00fctungen beg\u00fcnstigen.<\/p>\n<p>\u00a7 4 Mittel zur Erreichung des Vereinszwecks<\/p>\n<p>Der Verein kann sich zur Erreichung seines Zwecks neben anderer folgender Mittel bedienen:<br \/>\n4.1. Aktive Mitwirkung am politischen, gesellschaftlichen und kulturellen Willens- bildungsprozess zum weiteren Ausbau freundschaftlicher, offener und zukunftsorientierter Zusammenarbeit mit der Republik Polen.<br \/>\n4.2. Durchf\u00fchrung, Austausch und Vermittlung von Ausstellungen, Vortr\u00e4gen, Filmvorf\u00fchrungen, literarischen und sonstigen kulturellen Veranstaltungen.<br \/>\n4.3. Durchf\u00fchrung und Vermittlung von Studienreisen und Seminaren. Austausch von Studien- und Schulgruppen. F\u00f6rderung der Begegnung zwischen B\u00fcrgern und B\u00fcrgerinnen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen, insbesondere der Jugend beider L\u00e4nder und dies neben anderen durch Gemeinschaftsprojekte im Bereich Umwelt, Natur und Denkmalschutz.<br \/>\n4.4. Herausgabe und Verbreitung von Mitteilungen sowie sonstiger Publikationen, die dem Zweck des Vereins dienlich sind.<br \/>\n4.5. Einrichtung von Arbeitskreisen zur Vertiefung einzelner Arbeitsgebiete. Sie werden von Personen geleitet, die Mitglied der Gesellschaft sind. Arbeitskreise bed\u00fcrfen der Genehmigung des Vorstandes.<br \/>\n4.6. Durchf\u00fchrung von Sprachkursen.<br \/>\n4.7. F\u00f6rderung von Partnerschaften zwischen Hamburg und polnischen St\u00e4dten und Regionen.<br \/>\n4.8. Punktuelle und zeitlich begrenzte Zusammenarbeit mit anderen gesellschaftlichen Organisationen, Institutionen und Vereinigungen, die den Zielen des Vereins dienlich ist.<br \/>\n4.9. F\u00f6rderung von humanit\u00e4ren Ma\u00dfnahmen durch Gew\u00e4hrung finanzieller und materieller Zuwendungen an hilfsbed\u00fcrftige Personen.<br \/>\n\u00a7 5 Finanzen<\/p>\n<p>5.1. Der Verein erhebt von seinen Mitgliedern Beitr\u00e4ge. Er erhebt einen j\u00e4hrlichen Vereinsbeitrag, dessen H\u00f6he von der Mitgliederversammlung festgelegt wird. Der Jahresbeitrag gilt f\u00fcr das ganze Jahr und wird nicht anteilig zur\u00fcckgezahlt.<br \/>\n5.2. Auf Antrag kann der Vorstand im Einzelfall den Betrag bis zur H\u00e4lfte senken.<br \/>\n5.3. Das Gesch\u00e4ftsjahr ist das Kalenderjahr.<\/p>\n<p>Anmerkung zu \u00a7 5.1: Zur Zeit gelten die folgenden Beitr\u00e4ge: 55 \u20ac f\u00fcr Einzelmitglieder, 80 \u20ac f\u00fcr Familien und 130 \u20ac f\u00fcr Firmen<\/p>\n<p>\u00a7 6 Mitgliedschaft<\/p>\n<p>6.1 Mitglied des Vereins kann jede nat\u00fcrliche Person werden, die das 16. Lebensjahr vollendet hat. Auch juristische Personen k\u00f6nnen Mitglied werden.<br \/>\n6.2 Die Anmeldung zum Eintritt in den Verein ist schriftlich an den Vereinsvorstand zu richten. \u00dcber die Aufnahme entscheidet der Vorstand.<br \/>\n6.3. Die Mitgliedschaft endet<br \/>\n&#8211; durch Tod,<br \/>\n&#8211; durch f\u00f6rmlichen Ausschluss der betroffenen Person, jedoch erst nach Anh\u00f6rung und durch Beschluss der Mitgliederversammlung,<br \/>\n&#8211; durch Beschluss des Vorstandes, wenn f\u00fcr zwei Jahre die Mitgliedsbeitr\u00e4ge nicht gezahlt worden sind,<br \/>\n&#8211; durch schriftliche Austrittserkl\u00e4rung mit einer Frist von 3 Monaten.<br \/>\n6.4. Der Verein kann durch Beschluss des Vorstandes Mitglied in anderen gesellschaftlichen Organisationen\/Gruppen werden.<br \/>\n6.5. Die DPG Hamburg e.V. ist Mitglied der \u201eDeutsch-Polnischen Gesellschaft Bundesverband e.V.\u201c. Gemeinsame Publikation ist der \u201eDIALOG\u201c, der allen Mitgliedern kostenlos zugestellt wird.<\/p>\n<p>\u00a7 7 Organe des Vereins<\/p>\n<p>Organe des Vereins sind:<br \/>\n1. der Vorstand<br \/>\n2. die Mitgliederversammlung<br \/>\n3. die Rechnungspr\u00fcfer\/innen<\/p>\n<p>\u00a7 8 Mitgliederversammlung<\/p>\n<p>8.1. Die Mitgliederversammlung nimmt den Jahresbericht des Vorstandes entgegen und beschlie\u00dft \u00fcber<br \/>\n1. den Rechenschaftsbericht des Kassenwartes<br \/>\n2. die Entlastung des Vorstandes<br \/>\n3. die Beitragsh\u00f6he<br \/>\n4. alle sonstigen in der Satzung vorgesehenen Ma\u00dfnahmen.<\/p>\n<p>8.2. Sie w\u00e4hlt den Vorstand und bestimmt die Anzahl der Beisitzer.<br \/>\n8.3. Die ordentliche Mitgliederversammlung ist mindestens einmal im Jahr einzuberufen. Sie findet m\u00f6glichst im zweiten Quartal eines jeden Jahres statt.<br \/>\n8.4. Au\u00dferordentliche Mitgliederversammlungen sind einzuberufen, wenn das Interesse des Vereins es erfordert oder wenn mindestens 10 % der Mitglieder dies schriftlich und unter Angabe der Gr\u00fcnde verlangen.<br \/>\n8.5. Die Mitgliederversammlung wird vom Vorstand einberufen. Die Einladung erfolgt schriftlich mit einer Frist von mindestens zwei Wochen. Die Frist beginnt mit der Absendung der Einladung. Die Einladung muss eine Tagesordnung enthalten.<br \/>\n8.6. Die Mitgliederversammlung wird von dem\/der Vorsitzenden geleitet. Im Verhinderungsfall leitet sie eine\/einer ihrer\/seiner Stellvertreter\/innen.<br \/>\n8.7. Nicht satzungs\u00e4ndernde Beschl\u00fcsse der Mitgliederversammlung werden mit einfacher Mehrheit der Stimmen gefasst.<br \/>\n8.8. \u00dcber die Mitgliederversammlung ist eine Niederschrift anzufertigen, die von der Protokollf\u00fchrung und dem\/ der Vorsitzenden unterschrieben wird.<\/p>\n<p>\u00a7 9 Vorstand<\/p>\n<p>9.1. Der Vorstand besteht aus der\/dem Vorsitzenden, zwei Stellvertreter\/innen, der\/dem Schatzmeister\/in und mindestens 3 Beisitzer\/innen.<br \/>\n9.2. Die\/der Vorsitzende zusammen mit einem\/ einer der beiden Stellvertreter\/innen vertritt die Gesellschaft gerichtlich und au\u00dfergerichtlich.<br \/>\n9.3. Der Vorstand ist beschlussf\u00e4hig, wenn die Mehrheit seiner Mitglieder an der Sitzung teilnimmt.<br \/>\n9.4. Der Vorstand kann zur F\u00fchrung der laufenden Gesch\u00e4fte einen Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer\/ eine Gesch\u00e4ftsf\u00fchrerin bestellen, die\/ der Mitglied des Vereins sein muss.<br \/>\nDie Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung nimmt an den Vorstandssitzungen beratend teil.<br \/>\n9.5. Der Vorstand kann Mitglieder zwecks Mitarbeit im Vorstand kooptieren.<br \/>\n9.6. Der Vorstand wird auf die Dauer von zwei Jahren gew\u00e4hlt.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>\u00a7 10\u00a0 Rechnungspr\u00fcfung<\/p>\n<p>Von der Mitgliederversammlung werden zwei Rechnungspr\u00fcfer\/innen f\u00fcr die Dauer von zwei Jahren gew\u00e4hlt. Sie haben das Recht, jederzeit Einsicht in s\u00e4mtliche Buchhaltungs- und Kassenunterlagen zu nehmen.<br \/>\nSie haben den Jahresabschluss des Vorstandes zu pr\u00fcfen und dar\u00fcber der Mitgliederversammlung Bericht zu erstatten.<br \/>\n\u00a7 11 Beirat<\/p>\n<p>Der Vorstand kann einen Beirat berufen. Der Beirat ber\u00e4t den Vorstand in wichtigen Sachfragen. Ihm sollen Personen angeh\u00f6ren, die sich durch ihre wissenschaftliche, wirtschaftliche, politische, publizistische oder k\u00fcnstlerische T\u00e4tigkeit um die Ziele des Vereins verdient gemacht haben bzw. dies tun wollen.<\/p>\n<p>\u00a7 12 Aufl\u00f6sung des Vereins<\/p>\n<p>12.1. Die Aufl\u00f6sung des Vereins kann nur auf einer Mitgliederversammlung beschlossen werden, die ausdr\u00fccklich zu diesem Zweck einberufen wurde.<br \/>\nDer Aufl\u00f6sungsbeschluss bedarf einer 2\/3 Mehrheit der anwesenden Mitglieder.<br \/>\n12.2. Bei Aufl\u00f6sung des Vereins oder bei Wegfall steuerbeg\u00fcnstigter Zwecke f\u00e4llt das Vereinsverm\u00f6gen nach Erledigung s\u00e4mtlicher Verbindlichkeiten an eine K\u00f6rperschaft des \u00f6ffentlichen Rechts oder eine andere steuerbeg\u00fcnstigte K\u00f6rperschaft zwecks Verwendung nur f\u00fcr gemeinn\u00fctzige, mildt\u00e4tige Zwecke im Sinne der Ziele des Vereins. Es wird f\u00fcr die Unterst\u00fctzung hilfsd\u00fcrftiger Personen in Form von finanziellen und materiellen Zuwendungen verwendet. Hier\u00fcber entscheidet die Mitgliederversammlung.<\/p>\n<p>\u00a7 13 Satzungs\u00e4nderungen<\/p>\n<p>13.1 Satzungs\u00e4nderungen bed\u00fcrfen der Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder. Satzungs\u00e4nderungen m\u00fcssen vorher in der Tagesordnung der Einladung angek\u00fcndigt worden sein.<br \/>\n13.2. Vom Amtsgericht oder vom Finanzamt verlangte Satzungs\u00e4nderungen k\u00f6nnen vom Vorstand bzw. der\/dem Vorsitzenden und einem\/einer Stellvertreter\/in ohne Anh\u00f6rung der Mitgliederversammlung vorgenommen werden. Der Vorstand gibt dies auf der n\u00e4chsten Mitgliederversammlung zur Kenntnis.<\/p>\n<p>Diese Satzung ist auf der Mitgliederversammlung vom 02.04.2007 beschlossen worden und durch Beschluss des Vorstands in der Sitzung vom 08.08.2008 auf Veranlassung des Finanzamtes Hamburg-Nord ge\u00e4ndert (\u00a72, \u00a74.9, \u00a712.2).<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Hamburg Satzung SATZUNG der Deutsch-Polnischen Gesellschaft Hamburg e.V. \u00a7 1 Name und Sitz der Gesellschaft 1.1. Der Verein f\u00fchrt den Namen \u201eDeutsch-Polnische Gesellschaft Hamburg e.V.\u201c 1.2. 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