ONLINE: „DENK MAL AN POLEN“ am 25. Februar 2021 von 17-19 Uhr

An die Mitglieder der Deutsch-Polnischen Gesellschaft Berlin, unseren Freundeskreis in Berlin und Umgebung sowie die hier lebenden polnischen Bürger und alle aus beiden Ländern, die in Berlin studieren!
Die Senatskanzlei von Berlin bittet Sie / Euch alle bei einer VIDEO-Veranstaltung mit einem prominent besetzten Podium zu dem Titel „DENK MAL AN POLEN“ am 25. Februar 2021 von 17-19 Uhr online dabei zu sein. Die Veranstaltung hat ein nicht einfaches Thema zum Inhalt: Wie gestalten wir das Gedenken an die polnischen Opfer des Zweiten Weltkrieges, das den Erwartungen beider Seiten gerecht werden kann.
Auch wir, die wir uns seit fast 50 Jahren für die Verständigung und Aussöhnung mit den polnischen Nachbarn einsetzen, haben uns auf das Thema als Deutsch-Polnischen Gesellschaft in der Hauptstadt vorbereitet.
Wir werden unsere Vorstellungen von einem würdigen Ort des Gedenkens mitten in Berlin in die Diskussion einbringen und versuchen, hierfür die Unterstützung und Zustimmung vieler Menschen in der Stadt zu erreichen.
Eine Veranstaltung der Berliner Senatskanzei und der edition fotoTapeta

DENK MAL AN POLEN
Denkmal, Dokumentation, Begegnung
Das „Polen-Denkmal“ in Berlin
Was soll der Ort sagen? – Wo soll er entstehen? – Wie soll er aussehen? – Wer macht es?
Diskussion, Donnerstag, 25.02.2021, 17.00 Uhr • Webex
Eine Veranstaltung der Berliner Senatskanzei und der edition fotoTapeta
Nun zu der Veranstaltung der Senatskanzlei Berlin im Einzelnen:
Der Deutsche Bundestag hat im vergangenen Herbst den Beschluss zur Errichtung eines Ortes in Berlin gefasst, der an die Opfer von Krieg und deutscher Besatzung in Polen 1939 – 1945 erinnern soll.
Vor dem Hintergrund dieses Auftrages des Parlaments an die Regierung lädt die Senatskanzlei Berlin zusammen mit dem Verlag edition.fotoTAPETA zu einer Online-Diskussion ein.
Grußwort: Sawsan Chebli, Bevollmächtigte des Landes Berlin beim Bund und Staatssekretärin für Bürgerschaftliches Engagement und Internationales
• Prof. Dr. Dieter Bingen, Politikwissenschaftler und Zeithistoriker, ehemaliger Direktor des Deutschen Polen-Instituts
• Manfred Kühne, Leiter der Abteilung Städtebau und Projekte, Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen Berlin
• Botschafter Rolf Nikel, Vorsitzender der Expertenkommission zur Implementierung der Bundestagsentschließung zum Erinnerungs- und Begegnungsort Polen, Auswärtiges Amt
• Dr. Zofia Wóycicka, Historikerin und Museumskuratorin, Deutsches Historisches Institut Warschau
Moderation: Christoph von Marschall, Der Tagesspiegel, Berlin
Der Deutsche Bundestag hat am 30. Oktober 2020 nach einer Jahre währen-den öffentlichen Auseinandersetzung einen Beschluss gefasst, in dem es heißt: „Das Bewusstsein über den besonderen Charakter der deutsch-polnischen Beziehungen mit dem Tiefpunkt der deutschen Besatzung und Kriegsführung in Polen zwischen 1939 und 1945 ist bis heute in Deutschland noch nicht hin-reichend ausgeprägt. Es ist die Aufgabe Deutschlands, dafür einen geeigne-ten, sichtbaren und zugänglichen Ort zu schaffen.“ Das Parlament fordert die Bundesregierung nun auf, „an prominenter Stelle in Berlin einen Ort zu schaffen“, der „den polnischen Opfern des Zweiten Weltkrieges und der nationalsozialistischen Besatzung Polens gewidmet ist und ein Ort der Begegnung und Auseinandersetzung mit der Geschichte ist“
Wie könnten Denkmal, Dokumentation und Begegnung zusammen wirken? Was wäre eine „prominente Stelle“ in Berlin? Und wie entsteht nun das vom Parlament geforderte „geeignete Konzept“ für all das?
In der edition.fotoTAPETA erschien zum Thema von Dieter Bingen der Essay „DENK MAL AN POLEN. Eine deutsche Debatte“ |ISBN 978–3–940524–98–0 |82 Seiten | 9,50 €
Veranstalter: Senatskanzlei Berlin, Verlag edition fotoTAPETA
Anmeldung
Teilnehmen können Sie über den Link: https://bit.ly/3tCpypP und mit Meeting-Kennnummer beitreten.
• Meeting-Kennnummer (Zugriffscode): 183 121 9091
• Meeting Passwort: nRp9u (67798 über Telefon- und Videosysteme)

In eigener Sache
Pressemitteilung der Deutsch-Polnischen Geselllschaft Berlin:
Wohin mit dem Gedenkort für die polnischen Opfer des 2. Weltkrieges?
Die Deutsch-Polnische Gesellschaft Berlin schlägt das Areal „Geschichtspark Ehemaliges Zellengefängnis Moabit“ als Ort des Erinnerns für die polnischen Opfer des Zweiten Weltkriegs vor
Nach einer jahrelangen gesellschaftlichen Debatte hat der Deutsche Bundes-tag am 30. Oktober 2020 einen Beschluss gefasst, einen Ort der Erinnerung und Begegnung zu schaffen, der dem Charakter der deutsch-polnischen Geschichte gerecht wird und zur Vertiefung der bilateralen Beziehungen bei-trägt.
Damit kam der Bundestag einer Anregung des damaligen Staatsministers und Deutschland-Beauftragten der polnischen Regierung, Władysław Bartoszewski, nach, der sich schon 2013 für einen Gedenkort für die polnischen Opfer aus-gesprochen hatte, forderte die Bundesregierung nun auf, „… an prominenter Stelle in Berlin einen Ort zu schaffen, der im Kontext des besonderen deutsch-polnischen Verhältnisses den polnischen Opfern des Zweiten Weltkrieges und der nationalsozialistischen Besatzung Polens gewidmet ist und ein Ort der Begegnung und Auseinandersetzung mit der Geschichte ist. Er soll Deutsche und Polen zusammenbringen und damit zur Vertiefung unserer Beziehungen, zur Verständigung und Freundschaft sowie zum Abbau von Vorurteilen beitragen …“
Mit diesem Beschluss geht der Bundestag über die ursprüngliche Forderung nach einem Denkmal weit hinaus und fordert einen Ort, an dem auch Informa-tionen vermittelt und Begegnungen ermöglicht werden und das mit dem Ziel, zur Verständigung beizutragen. Ähnlich hatten es auch die im Bundesverband zusammengeschlossenen Deutsch-Polnischen Gesellschaften, dierund 3.000 in deutsch-polnischen Dingen aktiven Menschen vertreten, im November 2019 bereits gefordert. Wer nun versucht, sich die Realisierung dieses Beschlusses konkret vorzustellen, kommt schnell zu dem Eindruck, dass dieser Ort des Gedenkens einen richtigen Platz in der Stadt sucht.
Nun wäre es sicher recht aussagekräftig, den Gedenkort als Kontrapunkt zum Vertreibungsprojekt am Askanischen Platz zu setzen, doch auf der Mittelinsel ist gerade mal Platz für einen Gedenkstein und hinter der vis-à-vis gelegenen Fassade des Anhalter Bahnhofes soll das Exilmuseum entstehen. Hier scheint es also nicht aussichtsreich, einen Gedenkort für die polnischen Opfer aufzu-bauen.
Bei weiterer Umschau bietet sich das Gelände des Geschichtsparks auf dem Gelände des ehemaligen Zellengefängnis in Berlin-Moabit unmittelbar am Berliner Hauptbahnhof an. Vom Königreich Preußen von 1842 bis 1849 als eines der modernsten Gefängnisse erbaut (statt Gemeinschaftszellen gab es 540 Einzelzellen nach dem Konzept „Läuterung durch Isolation“), war dessen Kirche im Jahr 1847 infolge des Aufstandes in der Provinz Posen Schauplatz des „Polenprozesses“ (in Polen heißt er „Berliner Prozess“), der öffentlich gegen 254 polnische Bürger wegen Hochverrats (was hier nur die Wieder-herstellung Polens in den Grenzen vor den Teilungen meinte). Im März 1848 wurden die verurteilten Aufständischen auf Druck der demonstrierenden Bevöl-kerung begnadigt und freigelassen. Gemeinsam mit begeisterten Berlinern zogen die polnischen Aufständischen, darunter Ludwik Mierosławski (ein Revolutionär, der 1849 die badische Revolutionsarmee befehligte) und Karol Libelt (ein Wissenschaftler, der sich zeitlebens am polnischen Widerstand beteiligte), in einem Triumphzug vor das Stadtschloss.
Ludwik Mierosławski hielt eine Rede, die auch heute noch bemerkenswert ist, weil sie der Intention des Bundestagsbeschlusses entspricht: „Nicht du, edles deutsches Volk, hast meinem unglücklichen Vaterlande Fesseln geschmiedet; deine Fürsten haben es getan und sie haben mit der Teilung Polens ewige Schmach auf sich geladen. Und wie es jüngst noch für Euch und uns als Ver-brechen galt, nach des Vaterlandes Freiheit zu ringen, und wie sie uns darob, draußen im Kerker, in eiserne Bande schlugen, so warst du es, hoch-herziges Volk, dessen Blut in diesen Tagen der Befreiung auch für unsere Freiheit floss. Wir danken Euch! Eure Freiheit ist unsere Freiheit, und unsere Freiheit ist die Eure!”
Der preußische König Friedrich Wilhelm IV. bestätigte notgedrungen die Frei-lassung und verbeugte sich vor dem Demonstrationszug aus Berliner Bürgern und den befreiten Polen. Dieses Ereignis stand für die „Polenbegeisterung“ jener Zeit.
Das Zellengefängnis hatte bis 1945 eine Geschichte bis hin zur Inhaftierung von Beteiligten und Verdächtigten nach dem Attentat vom 20. Juli 1944. Nach 1945 nutzten die Alliierten die Haftanstalt. Ende der 1950er Jahre abgerissen, blieben lediglich Teile der Gefängnismauer und drei Beamtenwohnhäuser erhalten. Danach diente das Gelände als Parkplatz für das nahegelegene Poststadion. Heute wird das Umfeld des Geschichtsparks mit Wohngebieten, Gewerbe und dem im Ausbau befindlichen Europaplatz zu einem zentralen Stadtviertel entwickelt.
Der Geschichtspark wäre an prominenter Stelle in Berlin gelegen ideal für den geplanten Gedenkort und Ort der Begegnung und Auseinandersetzung mit der Geschichte der Nachbarn Deutschland und Polen, wie es der Beschluss des Bundestages fordert. Das Gelände in öffentlichem Besitz – gut erreichbar für Besucher aus Berlin, Deutschland und Polen – ist frei von jeglicher Bebauung und würde genug Platz für den Erinnerungs- und Begegnungsort bieten. Dieser sollte künftig auch ein Netzwerk von weiteren Orten sichtbar werden lassen, die mit der deutsch-polnischen Nachbarschaftsgeschichte verbunden sind. Dazu zählen das Denkmal für die ermordeten Juden Europas und das Denkmal für die im Nationalsozialismus ermordeten Sinti und Roma, das interpretations-bedürftige „Denkmal des polnischen Soldaten und des deutschen Antifaschi-sten“ im Bezirk Friedrichshain, der Britische Soldatenfriedhof an der Heerstr., auf dem auch polnische Piloten begraben sind, die Gedenkstätte Plötzensee und das Denkmal für die Soldaten der 1. Polnischen Armee, Division „Tadeusz Kościuszko“ in Hohen Neuendorf, wie auch die Gedenkstätte Sachsenhausen und die Mahn- und Gedenkstätte Ravensbrück.
Die Frage des Gedenkens und Erinnerns ist in den deutsch-polnischen Bezie-hungen von besonderer Bedeutung, stellte der Bundestag fest. Im Geschichts-park wären die Bedingungen gegeben, einen „sichtbaren und zugänglichen Ort zu schaffen, der auch Platz der Begegnung von Deutschen und Polen sein sollte, der zur Vertiefung unserer Beziehungen und Freundschaft beiträgt,“ wie es der Bundestag forderte.
Wir wollen der Opfer gedenken, keine Frage. Doch wir wollen auch uns die Geschichte einer Nachbarschaft in Erinnerung rufen, vor der die Sätze von Władysław Bartoszewski im Jahre 2013 erst verständlich werden: „Ich glaube, die polnisch-deutschen Beziehungen gehören zur Welt der Wunder, positive Wunder der Europäisierung der Menschen nach 1990. Die deutsch-polnischen Beziehungen haben so große Fortschritte gemacht wie keine anderen in ganz Europa. Wir kennen keine zwei Länder, die so weit aus der weiten Entfernung bei Überwindung der Kluft, der bestehenden psychologischen Kluft … so weit aufeinander zugegangen sind.”
Christian Schröter, Vorsitzender der Deutsch-Polnischen Gesellschaft Berlin
Dr. Wolfram Meyer zu Uptrup, Stellv. Vorsitzender der Deutsch-Polnischen Gesellschaft Berlin
Berlin, den 11.Februar 2021
Redaktion: Chr, Schröter Tel. 030 432 91 92 Mobil 0177 331 81 09 Email:cs@dpgberlin.de

Alle Informationen auch auf unserer Website:
https://www.dpgberlin.de/de/2021/wohin-mit-dem-gedenkort-fuer-die/

 

 

Deutsch-Polnische Gesellschaft Berlin e. V.

Schillerstr. 59
10627 Berlin

Tel: +49 (0)30 713 89 213
Fax: +49 (0)30 713 89 201
E-Mail: info@dpgberlin.de

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